Donnerstag, 25 April 2024
Notruf : 122

Wahlversammlung am Freitag, 08. Jänner 2021

Die Funktionsperiode von 5 Jahren neigt sich dem Ende zu. So ist es unsere Pflicht gemäß § 65 NÖ Feuerwehrgesetz 2015 (NÖ FG 2015), im Jänner 2021 die gesetzlich vorgeschriebenen Wahlen des Feuerwehrkommandanten und des Feuerwehrkommandantenstellvertreters, unter dem Wahlvorsitz des Bürgermeisters, durchzuführen.

Die Möglichkeit zur Stimmabgabe für die Wahl des Feuerwehrkommandanten und des Feuerwehrkommandantenstellvertreters ist in folgendem Zeitraum vorgesehen:

Wahlberechtigte des

III. Zuges und Reservestandes   von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr

II. Zuges                                           von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr

I. Zuges                                             von 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr       

Einteilung      

Wahlvorschläge             

Aufgrund der COVID19-Bestimmungen müssen die vorgegebenen Zeiten unbedingt eingehalten werden. Eine Liste der jeweiligen Wahlgänge (Wahlberechtigte) ist dem Schreiben angefügt. Sollte die vorgegebene Zeit von einem Feuerwehrmitglied aus driftigen Gründen nicht eingehalten werden können, ist dies verpflichtend dem Kommando mitzuteilen.

Für die Genehmigung des Kassaberichtes des Jahres 2020 liegt der Kassabericht und der Bericht der Kassaprüfer eine halbe Stunde vor Eintreffen der Wahlberechtigten ab 16:30 Uhr im Feuerwehrhaus auf.

Ebenso liegt der Wahlvorschlag für die Wahl der Kassaprüfer 2021 und 2022 auf.

Alle Wahlberechtigten werden ersucht beim Wahlgang über die Entlastung des Kassiers schriftlich abzustimmen und die Wahl der Kassaprüfer vorzunehmen.

Die notwendigen Unterlagen liegen in der Wahlzelle auf.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. NÖ Feuerwehrgesetz 2015 § 65 Abs. 5, die Wahlversammlung beschlussfähig ist, wenn diese den Bestimmungen gemäß einberufen wurde.

Adjustierung: Dienstbekleidung 1 (braune Uniform, wenn nicht vorhanden auch in zivil)